Häufige Fragen | Nutzung und Lizenzierung (2024)

  1. Adobe Stock Benutzerhandbuch
  2. Stockmedien suchen
    1. Stockmedien nach Stimmung, Stil, Farbe oder Fokus suchen
    2. Bilder suchen, die zu Ihrem Layout passen
    3. Stockmedien suchen, die einem anderen Medienelement ähneln
    4. Transparente und isolierte Stockmedien suchen
    5. Inhalte mit verschiedenen Bevölkerungsgruppen suchen
  3. Adobe Stock-Mediensammlungen
    1. Fotos: Standard, Premium
    2. Stockmedien fürs Design: Vektorgrafiken, Illustrationen, Vorlagen
    3. 3D-Medien: Modelle, Materialien und Lichter
    4. Animation und Audio: Videos, Animationsvorlagen und Audiomaterial
    5. Transparente PNG-Dateien
  4. Integration und Zusammenarbeit
    1. Direkt in der Anwendung suchen und lizenzieren
    2. Stockmedien zu Creative Cloud-Bibliotheken hinzufügen und für andere freigeben
    3. Workflows in Adobe Premiere Pro optimieren
    4. Adobe Stock-Plug-ins für Microsoft Office 365
    5. Schnellaktionen: Größe ändern und Hintergrund entfernen
  5. Häufige Fragen
    1. Grundlagen von Adobe Stock
      1. Generative KI-Inhalte
    2. Bekannte Probleme und Einschränkungen
    3. Häufige Fragen | Nutzung und Lizenzierung
    4. Abo-Varianten, Kauf und Verfügbarkeit
    5. Stock-Credit-Packs
    6. Adobe Stock für Unternehmen und Teams

Häufige Fragen | Nutzung und Lizenzierung (1)

Allgemeines zur Lizenzierung

Die Nutzungsbedingungen findest du hier.

Mit Ausnahme von Stockmedien mit dem Vermerk „Nur zur redaktionellen Nutzung“ kannst du AdobeStock-Medien für beliebige kreative Projekte wie Print-Anzeigen, Broschüren, Präsentationen, Poster, Buchumschläge, Werbung, Websites und Geschäftsberichte verwenden. Die vollständigen Lizenzierungsbedingungen für Adobe Stock-Bilder findest du unterhttp://www.adobe.com/go/stockterms_de.

Ja. Wenn du ein Vorschaubild oder -video mit Wasserzeichen verwendest und das Stockmedium anschließend lizenzierst, wird das Wasserzeichen entfernt und das Stockmedium in der höchstmöglichen Auflösung bereitgestellt.

Nein. Es werden keine exklusiven Lizenzen angeboten.

Ja. Du kannst Stockmedien, die nicht auf die redaktionelle Nutzung beschränkt sind, nach Bedarf bearbeiten. Beachte jedoch, dass Änderungen die Rechte am geistigen Eigentum oder andere Rechte von natürlichen oder juristischen Personen nicht verletzen und die Autorin/den Autor oder das Motiv nicht in einem schlechten Licht oder auf eine Weise darstellen dürfen, die beleidigend oder anstößig wirken kann. Siehehttp://www.adobe.com/go/stockterms_de.

Editorial-Stockmedien unterliegen bestimmten zusätzlichen Einschränkungen. Einzelheiten findest du unter „Gelten für Editorial-Stockmedien besondere Einschränkungen?“.

Ja. Für die meisten Fotos, Vektoren und Illustrationen von Adobe Stock kannst du eine erweiterte Lizenz erwerben. Erweiterte Lizenzen gewähren eine unbegrenzte Anzahl an Aufdrucken/Print-Auflagen und die Möglichkeit, daraus abgeleitete Produkte für den Verkauf zu erstellen, z.B. Kaffeetassen, T-Shirts usw. Erweiterte Lizenzen können erworben werden, indem du auf der Adobe Stock-Website auf das Bild klickst und die Registerkarte „Erweiterte Lizenz“ öffnest. Wenn du das Bild bereits lizenziert hast, kannst du in der Adobe Stock-Navigationsleiste auf deinen Namen klicken, die Seite „Lizenzverlauf“ öffnen, per Bildlauf das gewünschte Bild anzeigen und dann aufErneut lizenzieren klicken.

Nein. Du musst sämtliche Eigentumsrechte an einem Bild besitzen, das als Unternehmenslogo verwendet wird, da für Logos vorgesehen ist, dass diese registriert und geschützt werden. So wird verhindert, dass andere Unternehmen oder Organisationen das gleiche Bild verwenden. Da Adobe Stock nur das Recht zur Nutzung der Bilder gewährt und nicht die Eigentumsrechte überträgt, können diese Bilder nicht in einem oder als Unternehmenslogo verwendet werden.

Alle Stockmedien, die für die kommerzielle Nutzung vorgesehen sind und erkennbare Personen zeigen, werden mit einer unterschriebenen Modelfreigabe hochgeladen, sodass das Bild kommerziell im Rahmen der Lizenzvereinbarung genutzt werden kann. Für Editorial-Bilder gibt es keine Modelfreigaben, daher sind sie auch nicht für die kommerzielle Nutzung freigegeben.

Ja, du kannst ein Stockmedium im Namen einer Kunden oder eines Kunden lizenzieren. Wenn du jedoch dasselbe Stockmedium für unterschiedliche Kundinnen oder Kunden verwenden möchtest, muss das Stockmedium für jede Nutzung separat lizenziert werden.

Dein Stockmedium erhält ein neues Kennzeichen (grün mit dem Label „Übertragen“), das für die anderen Mitglieder der Organisation sichtbar ist, damit sie wissen, dass sie dieses Stockmedium erneut kaufen müssen, wenn sie es verwenden möchten.

Dein Stockmedium erhält ein neues Kennzeichen (grün mit dem Label „Übertragen“), das für die anderen Mitglieder der Organisation sichtbar ist, damit sie wissen, dass sie dieses Stockmedium erneut kaufen müssen, wenn sie es verwenden möchten.

Es muss nur dann ein Bildnachweis hinzugefügt werden, wenn das Bild in einem redaktionellen Beitrag verwendet wird. Wenn du Editorial-Bilder in Druck-Erzeugnissen, Websites, Blogs usw. verwenden, muss die auf der Adobe Stock-Website und im IPTC-Feld für die Quellenangabe angegebene Quellenangabe enthalten sein. Beispiel: „Agenturname/Name der Autorin oder des Autors – stock.adobe.com“.

Editorial-Stockmedien

Die Collection für illustrativen Editorial Content konzentriert sich auf konzeptionelle Bilder, die reale Marken und Produkte verwenden, um starke Ideen zu vermitteln. Der illustrative Editorial Content umfasst Fotos, Illustrationen und Vektorgrafiken sowie Bilder mit beliebten Verbrauchermarken.

Illustrative Editorial-Stockmedien sind „Nur zur redaktionellen Nutzung“ vorgesehen und werden als „Nur redaktionell“ gekennzeichnet, wenn du in den Suchergebnissen mit der Maus darauf zeigst. Zusätzlich siehst du diese Informationen unter dem Abschnitt „Einschränkung“ in den Bildinformationen.

Illustrative Editorial-Stockmedien sind nur „Nur zur redaktionellen Nutzung“ bestimmt. Diese Arten von Stockmedien unterliegen bestimmten zusätzlichen Beschränkungen:

  • Editorial-Stockmedien dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken, z.B. in Anzeigen, Werbung, Advertorials, Handelsartikeln usw., verwendet werden, selbst wenn du für diese eine Plus-Lizenz erworben hast.

  • Editorial-Stockmedien dürfen in jedem beliebigen Kontext verwendet werden, der von tagesaktuellem oder kulturellem Interesse ist, d.h. in der Regel in Zeitungs- oder Zeitschriftenartikeln, Nachrichten-Blogs oder ähnlichen Medien zum Tagesgeschehen.

  • Editorial-Stockmedien dürfen mit Ausnahme kleinerer Anpassungen zur Verbesserung der technischen Qualität, des Zuschneidens in geringem Umfang und des Änderns der Größe nicht bearbeitet werden. Bei diesen Änderungen müssen der redaktionelle Kontext und die Bedeutung des Originalstockmediums erhalten bleiben.

  • Wenn du Editorial-Bilder in Druck-Erzeugnissen, Websites, Blogs usw. verwendest, muss die auf der Adobe Stock-Website und im IPTC-Feld für die Quellenangabe angegebene Quellenangabe enthalten sein. Beispiel: „Agenturname/Name der Autorin oder des Autors – stock.adobe.com“.

  • Wenn du Bilder oder Videos in Filmen, Fernsehsendungen, Podcasts usw. verwendest, musst du als Bildnachweis „Bild(er) und/oder Video(s) in Lizenz von Agenturname/Name der Autorin oder des Autors – stock.adobe.com“ angeben.

Audio-Stockmedien

Du kannst Adobe Stock-Audio mit einer Standard- oder erweiterten Lizenz unter anderem für Schulungsmaterial, Online-Anzeigen, Hochzeitsfilme, kostenpflichtige Werbung und Social Media verwenden.

Wenn du Adobe Stock-Audio in Filmen, Ausstrahlungen, SVOD, mobilen Apps, Spielen oder an Verkaufsstellen verwenden möchtest, musst du eine erweiterte Lizenz erwerben.

Die eigenständige Verwendung von Adobe Stock-Audio ist nicht gestattet. Es muss mit visuellen Medien oder anderem Audio (z.B. in einem Podcast) synchronisiert werden.Weitere Informationen findest du auf der Seite mit den Lizenzbedingungen oder in den Nutzungsbedingungen.

Für Nutzende mit einem Einzel- oder Team-Abo können Adobe Stock-Audio-Tracks nur mit einer Standardlizenz heruntergeladen werden.Erweiterte Lizenzen sind für Nutzende in Unternehmen verfügbar.Weitere Informationen findest du auf der Unternehmens-Website.

Ja, du kannst ein Video mit Adobe Stock-Audio-Tracks auf YouTube veröffentlichen.Jeder lizenzierte Track verfügt über einen Lizenzvalidierungs-Code.Wenn du ein Video mit Adobe Stock-Audio-Tracks veröffentlichst, erhältst du möglicherweise eine YouTube-Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzungen. Du musst für jeden lizenzierten Track einen Adobe Stock-Lizenz-Code einreichen.Weitere Einzelheiten hierzu findest du unter Lizenz-Codes.

Du kannst den Anweisungen in der Hilfedokumentation von Google folgen, um Einspruch gegen eine YouTube-Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzungen einzulegen.Gib beim Einspruch die Lizenz-ID an, die du nach dem Kauf deines Adobe Stock-Audio-Tracks erhalten hast.Die Lizenz-ID findest du auf stock.adobe.com. Wähle das Profilsymbol und dann „Lizenzverlauf“.

Ja. Alle Adobe Stock-Medien sind lizenzfrei und können für mehrere Projekte wiederverwendet werden.

Während minimale Veränderungen wie Tonhöhenverschiebungen oder Zeitkomprimierungen zulässig sind, kannst du einen Audio-Track nicht ändern, um einen neuen Song, Remixe oder Mashups zu erstellen.Weitere Einzelheiten zu zulässigen Verwendungen findest du auf der Seite mit den Lizenzbedingungen und in den Nutzungsbedingungen.

Nein. Adobe Stock-Audio ist auf der Adobe Stock-Website und in Premiere Pro ohne hörbare Wasserzeichen als Vorschauversion verfügbar.

Nein. Du musst keine zusätzlichen Lizenzen von Gesellschaften für Aufführungsrechte beziehen. Adobe Stock-Audio-Tracks sind nicht bei Gesellschaften für Aufführungsrechte registriert.

Zum Verständnis der IP-Haftungsfreistellung

IP-Haftungsfreistellung ist der Schutz vor rechtlichen Ansprüchen, falls deine Firefly-Ausgabe die geistigen Eigentumsrechte anderer verletzt, gemäß den Nutzungsbedingungen des Kundenvertrags.

Welche Firefly-Funktionen für die IP-Haftungsfreistellung verfügbar sind, siehst du hier. Welche Funktionen für dich abgedeckt sind, kann je nach Abo variieren.

  • Unternehmenskunden können eine IP-Haftungsfreistellung für die aufgelisteten Funktionen unter bestimmten Adobe-Angeboten erhalten. Wende dich an dein Adobe-Kontoteam oder  klicke hier, um weitere Informationen zu erhalten.

  • Adobe Stock Individual-, Creative Cloud-Team- und Creative Cloud Enterprise-Kunden mit ausreichenden Stock-Credits erhalten möglicherweise eine IP-Haftungsfreistellung für Text-in-Bild-Ausgaben, die von der Generate-Seite von Stock heruntergeladen wurden. Dies gilt nicht für Abos, die unbegrenzte Downloads bieten (z. B. Pro Edition). Es gelten die Nutzungsbedingungen.

Siehe auch

Häufige Fragen | Nutzung und Lizenzierung (2)Häufige Fragen | Grundlagen von Adobe Stock

Häufige Fragen | Nutzung und Lizenzierung (3)Häufige Fragen | Abo-Varianten, Kauf und Verfügbarkeit

Häufige Fragen | Nutzung und Lizenzierung (4)Häufige Fragen | Adobe Stock für Unternehmen und Teams

Häufige Fragen | Nutzung und Lizenzierung (5)Vorteile für Mitwirkende auf Adobe Stock

Häufige Fragen | Nutzung und Lizenzierung (6)Adobe Stock-Hilfe

Häufige Fragen | Nutzung und Lizenzierung (2024)
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Author: Virgilio Hermann JD

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Job: Accounting Engineer

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